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Kassenzuständigkeit
Kleidung
Eigenbeteiligung der gesetzlich Versicherten Seit dem 01.07.2004 sind wir Physiotherapeuten bei gesetzlich Versicherten verpflichtet, eine erhöhte Selbstbeteiligung – im Namen der Krankenkassen – einzufordern. Diese besteht aus der Verordnungsgebühr in Höhe von 10,- € und einer Zuzahlung von 10% des aktuellen Rezeptwertes. Sollten Sie durch Ihre Krankenkasse von Zuzahlungen befreit sein, ist dies durch eine entsprechende Bestätigung zu belegen.
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