Geschenkgutscheine


Gutscheine über physiotherapeutische Leistungen (Massage, KGG etc.) erhalten Sie direkt von mir an der Rezeption.

 

Kassenzuständigkeit


Die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften ist vorhanden.

 

Kleidung


Generell werden bzgl. Ihrer Kleidung bei einer physiotherapeutischen Behandlung keine besonderen Anforderungen gestellt. Bequeme Sportkleidung sowie Sportschuhe oder entsprechend rutschfeste Fußkleidung sind von Vorteil.

 

Eigenbeteiligung der gesetzlich Versicherten

 

Seit dem 01.07.2004 sind wir Physiotherapeuten bei gesetzlich Versicherten verpflichtet, eine erhöhte Selbstbeteiligung – im Namen der Krankenkassen – einzufordern. Diese besteht aus der Verordnungsgebühr  in Höhe von 10,- € und einer Zuzahlung von 10% des aktuellen Rezeptwertes. Sollten Sie durch Ihre Krankenkasse von Zuzahlungen befreit sein, ist dies durch eine entsprechende Bestätigung zu belegen.